Hitzeschutzplan der Bundeskammer

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Als Reaktion auf steigende Temperaturen aufgrund klimatischer Veränderungen ist in Österreich mit 01.01.2026 die Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten. Sie gilt für Arbeiten im Freien und verpflichtet Arbeitgeber:innen zur Beurteilung von Gefahren aufgrund von Hitze und UV-Strahlung sowie zur Festlegung geeigneter Abwehrmaßnahmen. Die Bundeskammer hat für den Bereich der Ziviltechniker:innen Risikofaktoren, vorbeugende Maßnahmen sowie mögliche Hitzeerkrankungen und deren Symptome zusammengefasst und einen Muster – Hitzeschutzplan ausgearbeitet.

