Präsidium

Das Präsidium besteht aus der/dem Präsident.in, der/dem Vizepräsident.in sowie den Sektionsvorsitzenden und deren Stellvertreter.innen. Kompetenzen des Präsidiums:

  • Erstattung von Vorschlägen und Gutachten nach dem Ziviltechnikergesetz
  • Titel- und Auszeichnungsangelegenheiten und Eintragungen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen
  • Besorgung aller Aufgaben, die dem Präsidium vom Kammervorstand übertragen werden
  • Entscheidung bei besonderer Dringlichkeit und in jenen Fällen, in denen der Kammervorstand innerhalb der gestellten Frist keinen Beschluß fassen kann