Siegel für ZT-Gesellschaften
Die Verwendung eines Siegels für ZT-Gesellschaften ist nicht zwingend vorgesehen. Es kann auch das persönliche Rundsiegel des/r geschäftsführungs- und vertretungsbefugten
Gesellschafters:in mit dem Zusatz „für die XYZ-Ziviltechnikergesellschaft“ bei der Errichtung einer öffentlichen Urkunde verwendet werden.
Das Siegel muss gem. ZTG 2019 in Verbindung mit der „Verordnung über die Berufsbezeichnung“ beinhalten:
- Bundeswappen der Republik Österreich lt. Wappengesetz
- Name der ZT-Gesellschaft lt. Gesellschaftsvertrag bzw. Firmenbuch
- Befugnis und Fachgebiet bzw. wenn die Befugnisverleihung nach dem 01.01.2022 erfolgt ist, bei Ingenieurkonsulenten die Befugnis und die übergeordnete Berufsbezeichnung der Gesellschaft
- Kanzleisitz
Wurden der Gesellschaft mehrere Befugnisse verliehen, so muss für jede Befugnis/Fachgebiet ein eigenes Siegel angefertigt werden.
Das Gesellschaftssiegel ist der zuständigen Kammer zur Genehmigung vorzulegen.
Muster für Siegel:


