Siegel für ZT-Gesellschaften

Die Verwendung eines Siegels für ZT-Gesellschaften ist nicht zwingend vorgesehen. Es kann auch das persönliche Rundsiegel des/r geschäftsführungs- und vertretungsbefugten 
Gesellschafters:in mit dem Zusatz „für die XYZ-Ziviltechnikergesellschaft“ bei der Errichtung einer öffentlichen Urkunde verwendet werden.

Das Siegel muss gem. ZTG 2019 in Verbindung mit der „Verordnung über die Berufsbezeichnung“ beinhalten:

  • Bundeswappen der Republik Österreich lt. Wappengesetz
  • Name der ZT-Gesellschaft lt. Gesellschaftsvertrag bzw. Firmenbuch
  • Befugnis und Fachgebiet bzw. wenn die Befugnisverleihung nach dem 01.01.2022 erfolgt ist, bei Ingenieurkonsulenten die Befugnis und die übergeordnete Berufsbezeichnung der Gesellschaft
  • Kanzleisitz

Wurden der Gesellschaft mehrere Befugnisse verliehen, so muss für jede Befugnis/Fachgebiet ein eigenes Siegel angefertigt werden. 
Das Gesellschaftssiegel ist der zuständigen Kammer zur Genehmigung vorzulegen.
 

Muster für Siegel: