Kammerbezogene Kosten

Einmalige Kosten nach der Befugnisverleihung
Eintrittsgebühr bei der hs. Kammer

 

€ 1.090,00

 

Laufende Kosten nach der Befugnisverleihung
Kammerumlage der Länderkammer (jährlich) 

 

€ 895,00