ZT-Index (ehem. Basiswert)
Auf Basis des Übereinkommens vom 22.9.2025 zwischen den Bundesländern, der ASFINAG, der ÖBB-Holding AG und der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen zum ZT-Index wurde folgendes vereinbart:
Der Basiswert 2025 wird in den ZT-Index 2025 übergeführt und mit dem Wert 1,0000 festgelegt.
Der Anpassungsfaktor für den ZT-Index 2025 lautet: 1,034031
Der ZT-Index 2026 lautet: 1,0340
Geltungsbeginn: 1.1.2026
Eine Übersicht der vergangenen Basiswerte und der Honorarindices finden Sie HIER.
Sondervereinbarungen
Zusätzliche Informationen zum Thema Leistungen und Honorare (HIA, Leistungsbilder, Kalkulationsprogramm etc.) finden Sie auf der Website der Bundeskammer
Informationen zur Stundensatzkalkulation 2026 finden Sie HIER.

